Achtung! Wichtiger Hinweis für alle Prozessbeteiligten und Besucherinnen und Besucher des Landgerichts Münster

Die Zufahrt mit dem Pkw zum Landgericht Münster wird im Zusammenhang mit dem NRW-Tag im Zeitraum vom 26.08.-31.08.2026 nur eingeschränkt möglich sein.

Zeitraum vorab (26.08.2026 ab 18 Uhr bis 28.08.2026 14:00 Uhr):

  • Das Landgericht wird nur über die Badestraße erreichbar sein. Eine Anfahrt über die Straße Am Stadtgraben ist nicht möglich.
  • Empfohlene Alternative: Anfahrt über den Ring und die Hüfferstraße. Parkmöglichkeiten am Gebäude sind für Besucher nicht gegeben.
  • Die Sperrfläche ist einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/nrw-tag.
  • Der Schlossplatz sowie Parkhäuser Aegidiimarkt und Georgskommende sind in dieser Zeit ebenfalls geschlossen. Die Parkalternativen können Sie auf der zuvor genannten Internetseite einsehen.
  • Wir bitten Sie daher dringend zu berücksichtigen, dass Ihre Anreise zum Landgericht mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen kann.

NRW-Tag-Wochenende (28.08.2026 ab 14:00 Uhr bis 30.08.2026 einschließlich):

  • Ab Freitag 14:00 Uhr bis zum 30.08.2026 einschließlich ist keine Zufahrt mehr in den gesperrten Bereich bzw. zum Justizzentrum möglich. Das Justizzentrum bleibt zu Fuß erreichbar.
  • Fahrzeuge, die sich um 14:00 Uhr noch dort befinden, können am Freitag noch über die Badestraße hinausfahren. 

Montag danach (31.08.2026 bis ca. 12 Uhr):

  • Bis ca. 12:00 Uhr ist nur eine Anfahrt über Badestraße möglich; danach wieder uneingeschränkt.
  • Die oben genannten Parkmöglichkeiten bleiben Montagvormittag gesperrt.

Die Frage die Erreichbarkeit betrifft nicht die Nebenstelle des Landgerichts in der Scharnhorststraße.