Der vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
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Geschäftsverteilung Richter 2026 Stand: 18.12.2025
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Weitere Geschäftsverteilungen
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Teil II Richter in Justizverwaltungssachen Stand: 01.01.2026
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