Das Projekt Ökoprofit
Das Landgericht Münster hat in den Jahren 2021/2022 erfolgreich am „ÖKOPROFIT-Konvoi der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ teilgenommen und wurde am 07.12.2022 als geprüfte und zertifizierte ÖKOPROFIT-Einrichtung ausgezeichnet.
Bei dem Projekt „ÖKOPROFIT“ handelt es sich um ein Umweltmanagementsystem, dem eine ganzheitliche Betrachtung aller umweltrelevanten Auswirkungen betrieblicher – oder im Falle des Landgerichts Münster – behördlicher Aktivitäten zu Grunde liegt. ÖKOPROFIT zeigt Wege auf, Kosten einzusparen und gleichzeitig im Sinne nationaler und globaler Umwelt- und Klimaschutzvorgaben verantwortungsvoll zu handeln, Emissionen zu mindern und Energie und Ressourcen einzusparen.
Nachhaltigkeitsleitbild des Landgerichts Münster
Das Landgericht Münster möchte nachhaltiger werden und verfolgt dabei – zunächst – folgende Ziele:
- Papierverbrauch im Landgericht reduzieren
- Stromverbrauch im Landgericht reduzieren
- Wärmeenergieverbrauch im Landgericht reduzieren
- Radverkehr und Nutzung des ÖPNV fördern
- Sonstige CO2-Emissionen einsparen
- Wasserverbrauch im Landgericht reduzieren
- Abfallmengen und -kosten im Landgericht reduzieren
- Außenbereich des Landgerichts ökologisch bewirtschaften
- Einsatz schädlicher Stoffe am und im Landgericht reduzieren
- Arbeitsbedingungen verbessern