Das Projekt Ökoprofit

Das Landgericht Münster hat in den Jahren 2021/2022 erfolgreich am „ÖKOPROFIT-Konvoi der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ teilgenommen und wurde am 07.12.2022 als geprüfte und zertifizierte ÖKOPROFIT-Einrichtung ausgezeichnet.

Bei dem Projekt „ÖKOPROFIT“ handelt es sich um ein Umweltmanagementsystem, dem eine ganzheitliche Betrachtung aller umweltrelevanten Auswirkungen betrieblicher – oder im Falle des Landgerichts Münster – behördlicher Aktivitäten zu Grunde liegt. ÖKOPROFIT zeigt Wege auf, Kosten einzusparen und gleichzeitig im Sinne nationaler und globaler Umwelt- und Klimaschutzvorgaben verantwortungsvoll zu handeln, Emissionen zu mindern und Energie und Ressourcen einzusparen.

Nachhaltigkeitsleitbild des Landgerichts Münster

Das Landgericht Münster möchte nachhaltiger werden und verfolgt dabei – zunächst – folgende Ziele:

  1. Papierverbrauch im Landgericht reduzieren
  2. Stromverbrauch im Landgericht reduzieren
  3. Wärmeenergieverbrauch im Landgericht reduzieren
  4. Radverkehr und Nutzung des ÖPNV fördern
  5. Sonstige CO2-Emissionen einsparen
  6. Wasserverbrauch im Landgericht reduzieren
  7. Abfallmengen und -kosten im Landgericht reduzieren
  8. Außenbereich des Landgerichts ökologisch bewirtschaften
  9. Einsatz schädlicher Stoffe am und im Landgericht reduzieren
  10. Arbeitsbedingungen verbessern