Der vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
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Geschäftsverteilung Richter 2025 Stand: 13.12.2024
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