Das Landgericht Münster wurde um die
Nebenstelle
Scharnhorststraße 44, 48151 Münster
erweitert, in der die überwiegende Anzahl der Zivilkammern untergebracht ist. Alle Serviceeinheiten der Zivilabteilung befinden sich nun in der Scharnhorststraße 44. Die Postanschrift bleibt unverändert die des Haupthauses, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster. Es gelten dieselben Öffnungszeiten wie beim Haupthaus.
Die erstinstanzlichen Zivilverhandlungen des Landgerichts finden regelmäßig in den neu eingerichteten Sitzungssälen in der Nebenstelle „Scharnhorststraße 44“ statt – mit Ausnahme der Sitzungen der 10. und 15. Zivilkammer. Einzelne Sitzungen finden auch weiterhin im Haupthaus statt. Es wird daher dringend gebeten, die individuellen Ladungshinweise zu beachten.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass am Eingang der Nebenstelle ebenfalls Einlasskontrollen stattfinden und hierfür ausreichend Zeit im Vorlauf einer Sitzung eingeplant werden sollte.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich weiterhin im Haupthaus Am Stadtgraben 10.
Bei Zweifelsfällen in welchem Gebäude das aktuelle Anliegen verortet ist, wird angeraten, vorab telefonisch nachzufragen.
Anreise
Die Nebenstelle ist zu Fuß vom Hauptgebäude in ca. 18 Minuten zu erreichen.
Per Bus stehen vom „Hauptbahnhof“ bzw. vom „Aegidiimarkt/LWL-Museum“ die Linien 2 und 10 bis zur Haltestelle „Jugendgästehaus Aasee“ zur Verfügung.
Ortsnah sind vereinzelt Parkplätze vorhanden. Die nächsten größeren Parkmöglichkeiten befinden sich an der Georgskommende (ca. 17 Minuten Fußweg) und auf dem Schlossplatz (ca. 18 Minuten Fußweg). Vier Stellplätze für Menschen mit Behinderung stehen vor Ort zur Verfügung.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Umgebungsplan und die Fahrplaninformation der Stadtwerke Münster Linien 2 und 10 hingewiesen.
