Im Fall der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt oder der strafrechtlichen Unterbringung in einer Klinik - dem sogenannten "Maßregelvolzug" - ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.
Im Wesentlichen entscheidet die Strafvollstreckungskammer über die Frage, ob ein Teil der Freiheitsstrafe oder Maßregel zum Zwecke der Resozialisierung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Prüfung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ist bei Straftäterinnen oder Straftätern, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, gesetzlich vorgesehen, wenn die Hälfte der verhängten Strafe vollstreckt worden ist.
In anderen Fällen kommt eine Aussetzung der Reststrafe erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe in Betracht. Bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erst nach einer Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Hatte das Schwurgericht in seinem Urteil aber festgestellt, dass die Schuld besonders schwer wiegt, kann die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bei ihren Entscheidungen hat die Strafvollstreckungskammer im Einzelfall genau zu überprüfen, ob es überhaupt verantwortet werden kann, die Verurteilte oder den Verurteilten vorzeitig aus der Strafhaft zu entlassen. Da diese Entscheidung bei zu lebenslanger Haft oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in der Sicherungsverwahrung Verurteilten besonders schwierig ist, ist die Strafvollstreckungskammer in diesen Verfahren mit drei Richterinnen bzw. Richtern besetzt. In allen anderen Fällen entscheidet nur eine Richterin bzw. ein Richter über die Strafaussetzung zur Bewährung.
Zuständigkeit
Die Strafvollstreckungskammer Münster ist örtlich zuständig für Täter, die in einer der nachfolgend bezeichneten Justizvollzugsanstalten inhaftiert bzw. Kliniken untergebracht sind.
- Justizvollzugsanstalt Münster
Gartenstraße 26
48147 Münster
Tel. 0251 2374-0 - Zweiganstalt Coesfeld
Borkener Straße 3
48653 Coesfeld
Tel. 02541 1046 - Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Friedrich-Wilhelm-Weber- Straße 30
48147 Münster - Westfälische Kinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie
Parkallee 10
49525 Lengerich