Schiedspersonen für Mettingen
Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Dr. Pfennig, Volker | Zur Heinrichshöhe 7 49497 Mettingen Tel.-Nr.: 054 52 34 83 | Mettingen |
| 1.Vertretung: Ostendorf, Ingo | Höveringhausener Kirchweg 110 49497 Mettingen Tel.-Nr.: 05452 917388 E-Mail: iostendorf@gmx.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Mettingen
Rathausplatz 1, 49497 Mettingen
Tel.-Nr.: 05452 52-0 , Telefax: 05452 52-18
E-Mail: info@mettingen.de
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Weitere Informationen
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