Schiedspersonen für Mettingen

Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Dr. Pfennig, VolkerZur Heinrichshöhe 7
49497 Mettingen
Tel.-Nr.: 054 52 34 83
Mettingen
1.Vertretung:
Ostendorf, Ingo
Höveringhausener Kirchweg 110
49497 Mettingen
Tel.-Nr.: 05452 917388
E-Mail: iostendorf@gmx.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Mettingen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Mettingen
Rathausplatz 1, 49497 Mettingen
Tel.-Nr.: 05452 52-0 , Telefax: 05452 52-18
E-Mail: info@mettingen.de

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