Kleine und große Strafkammern

Die Aufgaben der Strafjustiz werden beim Landgericht von den Strafkammern wahrgenommen. Diese unterteilen sich in große Strafkammern und kleine Strafkammern.

Die großen Strafkammern setzen sich aus zwei oder drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen zusammen. Sie entscheiden bei besonders schwerwiegenden Straftaten in erster Instanz sowie bei Berufungen gegen Urteile eines Jugendschöffengerichts.

In den kleinen Kammern sitzen jeweils eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte.

 

Strafkammern beim Landgericht Münster

Nach der Geschäftsverteilung beim Landgericht Münster sind die Großen Strafkammern 1 und 3 als Jugendkammern tätig. Die Großen Strafkammern 2 und 11 erfüllen die Aufgaben des Schwurgerichts und die Großen Strafkammern 7, 9 und 12 sind überwiegend als Wirtschaftsstrafkammern zuständig. Die übrigen Großen Strafkammern haben keine besonderen gesetzlichen Aufgaben und bearbeiten die allgemeinen Strafsachen nach einem im Geschäftsverteilungsplan festgelegten Verteilungsschlüssel, der sich nach dem Anfangsbuchstaben des Hausnamens des Angeklagten richtet. So ist gewährleistet, dass jeder Angeklagte "seinen" gesetzlichen Richter bekommt.

Auswärtige Strafkammer in Bocholt

Wegen der großen flächenmäßigen Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs des Landgerichts Münster, der im Westen bis zur niederländischen Grenze reicht, ist beim Amtsgericht in Bocholt zusätzlich zu den 8 Großen Strafkammern eine sogenannte Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster, die Strafkammer 10, eingerichtet. Die Große Strafkammer beim Amtsgericht Bocholt ist als allgemeine Strafkammer und Jugendstrafkammer für alle Strafsachen außer den Verfahren, die vor das Schwurgericht gehören, der Amtsgerichtsbezirke Bocholt und Borken zuständig.

Kleine Strafkammern

Zur Bearbeitung der Berufungsverfahren sind beim Landgericht Münster 8 Kleine Strafkammern sowie die Kleine Strafkammer beim Amtsgericht Bocholt als auswärtige Strafkammer eingerichtet. Die Kleinen Strafkammern sind in der Hauptverhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen, besetzt. Nach der Geschäftsverteilung des Landgerichts Münster sind die Berufungsverfahren auf die Kleinen Strafkammern nach einem festgelegten Schlüssel, der sich nach dem Anfangsbuchstaben des Hausnamens des Angeklagten richtet, verteilt. Eine spezielle Zuständigkeit ist für sogenannte Verkehrsstrafsachen (Trunkenheit im Straßenverkehr, Verkehrsunfallflucht etc.), die ausschließlich von den Kleinen Strafkammern 5 und 14 bearbeitet werden, sowie für die Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters bestimmt.