Das Landgericht Münster verfügt über mehrere Audio-/Videokonferenzanlage, die für Außerhausübertragungen via IP-Technik geeignet sind.
Voraussetzung für die Möglichkeit einer Außerhausvernehmung sowie einer Inhouse-Übertragung ist die Verfügbarkeit der Ressourcen beim Landgericht Münster (freier Saal, zur Bedienung der Anlage ausgebildetes Personal).
Bitte beachten Sie aus diesem Grund, dass Anfragen für Außerhausvernehmungen und Inhouse-Übertragungen grundsätzlich nur mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen möglich sind.
Das Landgericht Münster behält sich vor, eine zugesagte Nutzung der Videokonferenzanlage - wenn sich dies etwa aufgrund eines vorrangigen internen Bedarfs nicht anders vermeiden lässt - auch kurzfristig abzusagen.
Für eine Anfrage werden Sie gebeten, das entsprechende nachfolgende Formular auszufüllen und an
videokonferenz@lg-muenster.nrw.de zu übersenden.
Ansprechpartner Videokonferenz bei dem Landgericht Münster:
Herr Justizoberwachtmeister Daniel Forster, Tel. 01715644892
Herr Justizhauptwachtmeister Michal Tennyson-Lane, Tel. 0251 494-2781
E-Mail-Kontakt: videokonferenz@lg-muenster.nrw.de