Innerhalb des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Nordrhein-Westfalen werden Praktikant/innen des Studiengangs "Soziale Arbeit" in Abstimmung mit den Hoch- und Fachhochschulen ausgebildet.

Einheitliche Ausbildungs- bzw. Anleitungsstandards sind vorhanden und werden fortlaufend angepasst. Hospitationsmöglichkeiten für arbeitsfeldrelevante und kooperierende Berufsgruppen werden ermöglicht.

In einigen Bundesländern sieht die Studienordnung weiterhin ein einjähriges Berufspraktikum vor. Andere Bundesländer haben das Berufspraktikum durch ein Praxissemester ersetzt. Für Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein einjähriges Berufspraktikum im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz zu absolvieren, wenn das Anerkennungsjahr Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist.

Das Praktikum soll es den Absolventinnen und Absolventen ermöglichen, das erworbene Wissen und Können praktisch zu üben und umzusetzen.

Die Berufspraktikanten erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag vom 09.12.2011 über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikant/innen der Länder in der jeweils geltenden Fassung.

Praxissemester

Ferner können die im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit vorgesehenen studienbegleitenden Praktika (Praxissemester oder Teilzeitpraktika) absolviert werden. Diese Praktika sollen den Studierenden erste bzw.vertiefende Einblicke in die Aufgaben der sozialen Dienste in der Strafrechtspflege vermitteln. Für Pflichtpraktika wird eine Vergütung in Höhe von bis zu 300 Euro pro Monat gezahlt.

Ansprechpartner

Bewerbungen für ein Praktikum in den drei Fachbereichen des Ambulanten Sozialen Dienstes können bei den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn bzw. Siegen eingereicht werden.

Für eine zügige Bearbeitung ist es hilfreich, wenn Ihre Bewerbung zu folgenden Fragen eine Aussage enthält: 

  1. Handelt es sich um ein nach der Studienordnung für Soziale Arbeit vorgeschriebenes Praktikum?
  2. In welchem Zeitraum soll das Praktikum stattfinden?
  3. Kommen Ihrerseits alle Dienststellen für die Durchführung des Praktikums in Frage oder nur bestimmte (Sie können gerne eine Rangfolge benennen)? Das Landgericht Münster hat Dienststellen in Ahaus, Ahlen, Bocholt, Coesfeld, Münster, Rheine und Warendorf.