Die Aufgabe eines Bewährungshelfers kann auch ehrenamtlich ausgeführt werden. Der ehrenamtliche Bewährungshelfer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der hauptamtliche Bewährungshelfer.

Zum ehrenamtlichen Bewährungshelfer kann bestellt werden, wer die fachliche Kompetenz dazu besitzt und einen engen Bezug zum Probanden hat. Eine Verpflichtung zur Übernahme dieses Amtes besteht nicht.

Bei jedem Amtsgericht wird eine Liste derjenigen Personen geführt, die sich zur Übernahme einer ehrenamtlichen Bewährungsaufsicht bereit erklärt haben.